Die Bankverbindung wird jedem/jeder Anteilsnehmer/in 14 Tage vor dem 1. Abholtag des Wirtschatsjahres in einem „Rundbrief“ mitgeteilt. Nun kann von jedem/jeder Anteilsnehmerin ein Dauerauftrag so eingestellt werden, daß die Überweisung vom 1. – 5. des jeweiligen Monats vorab erfolgen kann.
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